Das Sozialrecht umfasst alle Fragen der Sozialversicherung, der Arbeitsförderung, soziale Entschädigung oder Versorgung, soziale Förderung, soziale Hilfen und Grundsicherung.
Es passiert nicht selten, dass Behörden falsche Ratschläge erteilen oder unvollständige Auskünfte erteilen. Oder Sie werden zwischen Krankenkasse, Bundesagentur für Arbeit / JobAgentur, Rentenversicherung und anderen Behörden hin und her geschickt. Doch Vorsicht – es gibt Antragsfristen und Mitwirkungspflichten, die Sie nicht versäumen sollten.
Ist ein Antrag erst mal abgelehnt, gilt es schnell zu handeln. Sie haben grundsätzlich nur einen Monat Zeit Widerspruch gegen einen Bescheid einzulegen.
Wir helfen Ihnen das Beamtendeutsch zu verstehen und Ihre Rechte zu wahren. Wir setzten Ihre Ansprüche gegenüber den Behörden, den Krankenkassen, Rentenversicherungen durch – beraten und vertreten Sie individuell.
Susanne Ziegler ist Fachanwältin für Sozialrecht.