Arbeitslosenversicherung / ALG I
Das Arbeitslosenversicherungsrecht ist ein Teilbereich des Sozialrechts, der sich mit den rechtlichen Regelungen rund um die Arbeitslosenversicherung befasst. Ziel der Arbeitslosenversicherung ist es, Arbeitnehmer im Falle der Arbeitslosigkeit finanziell abzusichern und ihre berufliche Wiedereingliederung zu fördern. Das Arbeitslosenversicherungsrecht regelt sowohl die Ansprüche der Versicherten auf Arbeitslosengeld I (ALG I), aber auch auf Kurzarbeitergeld, Insolvenzgeld und Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben.
Das Arbeitslosenversicherungsrecht ist entscheidend für die soziale Absicherung von Arbeitnehmern, die ihre Arbeit verlieren. Es regelt nicht nur die finanzielle Unterstützung durch das Arbeitslosengeld I, sondern auch die Pflichten und Rechte der Versicherten und der zuständigen Behörden.
Wichtige Themen im Arbeitslosenversicherungsrecht
Fehlerhafte Berechnung des Arbeitslosengeldes:
Häufig gibt es Streitigkeiten über die korrekte Berechnung der Höhe des Arbeitslosengeldes. Insbesondere werden Versicherte von der Arbeitsagentur nicht immer korrekt über alle relevanten Faktoren aufgeklärt.
Verweigerung von ALG I:
Wenn der Anspruch auf ALG I wegen fehlender Anwartschaftszeiten oder einer fälschlicherweise angenommenen Arbeitsunfähigkeit abgelehnt wird, sind Widersprüche und Klagen häufig notwendig
Sperrzeiten:
Wenn der Arbeitslose seine Arbeit selbst gekündigt hat, verhaltensbedingt gekündigt wurde, eine zu hohe Abfindung bei verkürzter Beschäftigung erhält, treten Sperrzeiten ein, die rechtlich angefochten werden müssen.
Wann benötigen Sie anwaltliche Unterstützung?
Sie haben Probleme mit der Bundesagentur für Arbeit? Ihr Antrag auf Arbeitslosengeld I oder auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben wurde abgelehnt? Ich helfe Ihnen bei:
- Widerspruchsverfahren gegen Bescheide der Bundesagentur für Arbeit, Agentur für Arbeit
- Ablehnung von Arbeitslosengeld I oder Streit über die Anspruchshöhe
- Eintritt einer Sperrzeit, Ruhen des Arbeitslosengeldes
- Ablehnung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA)
- Klagen vor den Sozialgerichten
Meine Leistungen im Überblick:
- Prüfung von Ablehnungsbescheiden:
Ich analysiere die Gründe für die Ablehnung und zeigen Ihnen Ihre rechtlichen Möglichkeiten auf. - Einlegung von Widersprüchen:
Ich unterstütze Sie dabei, Ihren Anspruch im Widerspruchsverfahren geltend zu machen. - Vertretung vor Gericht:
Sollte es notwendig sein, vertrete ich Sie kompetent in Klageverfahren vor den Sozialgerichten.
Häufige Fragen zur Arbeitslosenversicherung und ALG I
Wann erhalte ich ALG I?
ALG I wird gezahlt, wenn Sie Ihre sozialversicherungspflichtige Beschäftigung verlieren und alle erforderlichen Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehört die Meldung bei der Arbeitsagentur und die Prüfung Ihrer Anwartschaftszeit.
Was tun, wenn ALG I abgelehnt wird?
Falls Ihr Antrag auf ALG I abgelehnt wird, können Sie Widerspruch einlegen. Ich unterstütze Sie dabei, Ihre Ansprüche durchzusetzen und Fehler der Arbeitsagentur zu korrigieren.
Wie wird die Höhe des Arbeitslosengeldes berechnet?
Die Berechnung basiert grds. auf Ihrem durchschnittlichen Nettoeinkommen der letzten 12 Monate vor der Arbeitslosigkeit. Auch Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld können berücksichtigt werden.
Wie lange kann ich ALG I beziehen?
Die Dauer des Bezugs richtet sich nach Ihrer Versicherungszeit und Ihrem Alter. Je mehr Jahre Sie in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben, desto länger können Sie ALG I erhalten.
Was passiert, wenn eine Sperrzeit?
Während einer Sperrzeit ruht der Anspruch auf ALG I. Ich berate Sie, wie Sie sich vor dem Eintritt einer Sperrzeit schützen können bzw. dagegen vorgehen können.