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Unfallversicherung

Das Unfallversicherungsrecht ist ein Teilgebiet des Sozialrechts, das die rechtlichen Regelungen rund um die gesetzliche Unfallversicherung umfasst. Es dient dazu, Beschäftigte bei Arbeitsunfällen, Wegeunfällen und Berufskrankheiten finanziell abzusichern und medizinisch zu versorgen.

Zusätzlich befasst es sich mit den Ansprüchen und Pflichten von Versicherten und Unfallversicherungsträgern. 

Die gesetzliche Unfallversicherung verfolgt das Ziel, Versicherte bei gesundheitlichen Schäden, die durch ihre berufliche Tätigkeit entstehen, zu schützen. Sie bietet:

Prävention:
Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten.

Rehabilitation:
Medizinische, berufliche und soziale Maßnahmen zur Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit.

Entschädigung:
Finanzielle Leistungen wie Verletztengeld, Verletztenrente oder Hinterbliebenenleistungen.

Wichtige Themen des Unfallversicherungsrechts

Versicherte Personen:

  • Arbeitnehmer und Auszubildende sind automatisch in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert.
  • Weitere Gruppen wie Schüler, Studenten oder ehrenamtlich Tätige u.a. können ebenfalls versichert sein.

Versicherungsfälle:

  • Arbeitsunfälle:
    Unfälle, die während der beruflichen Tätigkeit passieren.
  • Wegeunfälle:
    Unfälle auf dem direkten Weg zur Arbeit oder nach Hause.
  • Berufskrankheiten:
    Erkrankungen, die durch berufliche Tätigkeiten verursacht werden und in der Berufskrankheiten-Liste aufgeführt sind.

Leistungen der Unfallversicherung:

  • Kostenübernahme für Heilbehandlungen und Rehabilitationsmaßnahmen
  • Verletztengeld bei Arbeitsunfähigkeit
  • Verletztenrente bei dauerhafter Erwerbsminderung
  • Hinterbliebenenrente für Angehörige
  • Einmalige Entschädigungen und Pflegegeld

Unfallversicherungsträger:

  • Berufsgenossenschaften (z. B. für Industrie, Bau oder Gesundheitsdienst)
  • Unfallkassen (z. B. für den öffentlichen Dienst)

Wann brauchen Sie Unterstützung im Unfallversicherungsrecht?

Die gesetzliche Unfallversicherung bietet Schutz bei Arbeitsunfällen, Wegeunfällen und Berufskrankheiten. Dennoch gibt es häufig Probleme bei der Anerkennung oder Durchsetzung von Ansprüchen. Ich helfe helfen Ihnen, wenn:

  • Ihr Arbeitsunfall oder Wegeunfall nicht als Versicherungsfall anerkannt wurde.
  • Ihre Berufskrankheit abgelehnt oder nicht korrekt eingestuft wurde.
  • Leistungen wie Verletztengeld, Rehabilitation oder Verletztenrente verweigert oder gekürzt werden.
  • Sie Schwierigkeiten bei der Kostenübernahme für medizinische Behandlungen oder Hilfsmittel haben.

Meine Leistungen im Unfallversicherungsrecht

  • Prüfung von Bescheiden:
    Ich analysiere die Entscheidungen Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse und prüfen Ihre Erfolgsaussichten.
  • Einlegung von Widersprüchen:
    Ich helfe Ihnen innerhalb der Frist Widerspruch einzulegen, wenn Ihre Ansprüche abgelehnt wurden.
  • Vertretung vor Gericht:
    Ich vertrete Sie im Klageverfahren vor den Sozialgerichten, um Ihre Rechte durchzusetzen.
  • Beratung bei Berufskrankheiten:
    Ich unterstütze Sie bei der Anerkennung und Einstufung Ihrer Erkrankung als Berufskrankheit.

Häufige Fragen zur Unfallversicherung

Wann liegt ein Arbeitsunfall vor?
Ein Arbeitsunfall liegt vor, wenn er während der beruflichen Tätigkeit passiert. Auch Wegeunfälle, die auf dem direkten Weg zur Arbeit oder nach Hause passieren, sind abgedeckt.

Was tun, wenn mein Unfall nicht anerkannt wird?
Sie können innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Ich unterstütze Sie bei der Begründung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Welche Leistungen bietet die Unfallversicherung?
Die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt Heilbehandlungen, zahlt Verletztengeld bei Arbeitsunfähigkeit, Verletztenrente bei dauerhafter Erwerbsminderung und Hinterbliebenenleistungen im Todesfall.

Wie wird eine Berufskrankheit anerkannt?
Eine Berufskrankheit muss in der Berufskrankheiten-Liste aufgeführt sein und nachweislich durch berufliche Tätigkeit verursacht werden. Wir helfen Ihnen, die Anerkennung durchzusetzen.

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