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Schwerbehinderten- & Reha-Recht

Schwerbehindertenrecht und Rehabilitationsrecht (Reha-Recht) sind Teilbereiche des Sozialrechts, die sich mit den rechtlichen Aspekten der Rehabilitation und der Rechte von Menschen mit Behinderungen befassen. Beide Bereiche spielen eine zentrale Rolle dabei, Menschen mit körperlichen, geistigen oder psychischen Einschränkungen zu unterstützen und ihre gesellschaftliche und berufliche Teilhabe zu fördern.

Das Schwerbehindertenrecht regelt die Rechte von Personen, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigung als schwerbehindert gelten. In Deutschland wird eine Schwerbehinderung ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 anerkannt. Doch auch mit einem geringen GdB als 50 besteht bereits eine Behinderung, die rechtliche Vorteile mit sich bringt. Das Behindertenrecht schützt Menschen mit einer anerkannten Behinderung und regelt ihre Rechte, Ansprüche und verschiedene Vorteilen, die ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erleichtern. 

Das Reha-Recht beschäftigt sich mit der rechtlichen Unterstützung von Personen, die aufgrund von Krankheit oder Behinderung in ihrer Erwerbsfähigkeit eingeschränkt sind und eine Rehabilitation benötigen. Ziel der Reha ist es, den betroffenen Personen zu helfen, ihre gesundheitliche, berufliche und soziale Eingliederung zu verbessern oder wiederherzustellen. 

Das Schwerbehindertenrecht und das Reha-Recht sind eng miteinander verbunden, da Menschen mit schweren gesundheitlichen Beeinträchtigungen sowohl Unterstützung in der Rehabilitation als auch besondere Rechte und Schutzmaßnahmen benötigen. Wer eine Schwerbehinderung festgestellt oder Rehabilitationsleistungen in Anspruch nehmen möchte, sollte sich frühzeitig rechtlich beraten lassen, um seine Ansprüche korrekt geltend zu machen. 

Wichtige Themen des Schwerbehinderten- und Reha-Rechts:

  • Feststellung der Schwerbehinderung:
    Um als Mensch mit Behinderung anerkannt zu werden, muss der Grad der Behinderung (GdB) durch das Versorgungsamt festgestellt werden.
  • Merkzeichen G, aG, B, H, RF, Bl, Gl, Tbl, 1 Kl : 
    Die Feststellung der Voraussetzungen eines Merkzeichens bringen weitere rechtliche Vorteile für den Menschen mit Behinderung. 
  • Rechte von Schwerbehinderten:
    Dazu gehören unter anderem Kündigungsschutz, steuerliche Vergünstigungen, zusätzliche Urlaubstage und Erleichterungen im öffentlichen Verkehr.
  • Reha-Maßnahmen:
    Wer ist der zuständige Leistungsträger? Welche Leistungen sind möglich?
  • Streit um Zuständigkeit:
    Keine Behörde will zuständig sein. Wer ist der richtige Ansprechpartner?

Wann benötigen Sie anwaltliche Unterstützung?

Sie haben Probleme mit dem Versorgungsamt oder einem Rehabilitationsträger? Ihr Antrag wurde abgelehnt? Ich helfe Ihnen bei:

  • Widerspruchs- oder Klageverfahren
  • Ablehnung von Reha-Maßnahmen
  • Streit der Behörden um Zuständigkeiten
  • Ablehnung der Feststellung eines höheren GdB oder von Merkzeichen
  • Herabstufung nach Heilungsbewährungszeit

Meine Leistungen im Überblick:

  • Prüfung von Ablehnungsbescheiden:
    Ich analysiere die Gründe für die Ablehnung und zeigen Ihnen Ihre rechtlichen Möglichkeiten auf.
  • Einlegung von Widersprüchen:
    Ich unterstütze Sie dabei, Ihren Anspruch im Widerspruchsverfahren geltend zu machen.
  • Vertretung vor Gericht:
    Sollte es notwendig sein, vertrete ich Sie kompetent in Klageverfahren vor den Sozialgerichten.

Häufige Fragen zum Schwerbehindertenrecht und Reha-Recht

Wann bin ich als Mensch mit Schwerbehinderung, als schwerbehindert anerkannt?
Ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 gilt als Schwerbehinderung. Die Feststellung erfolgt auf Antrag beim Versorgungsamt. Ich unterstütze Sie bei der Antragstellung und sorge dafür, dass alle Voraussetzungen berücksichtigt werden.

Welche Rechte habe ich als Mensch mit Schwerbehinderung?
Menschen mit Schwerbehinderung genießen besondere Schutzrechte im Arbeitsleben, wie z. B. einen besonderen Kündigungsschutz, Zusatzurlaub und Steuererleichterungen. Auch im öffentlichen Leben stehen Ihnen diverse Ermäßigungen und Vergünstigungen zu. Bei der Feststellung von Merkzeichen ergeben sich weitere Vorteile. 

Wie beantrage ich Reha-Maßnahmen?
Wenn Sie aufgrund einer Erkrankung oder Behinderung beruflich eingeschränkt sind, können Sie Reha-Maßnahmen beantragen. Die zuständigen Stellen, z.B. Deutsche Rentenversicherung oder die Krankenkassen übernehmen die Kosten, wenn die Maßnahmen zur Wiedereingliederung erforderlich sind.

Was passiert, wenn mein Antrag auf Schwerbehinderung oder Reha-Maßnahmen abgelehnt wird?
Wenn Ihr Antrag auf Schwerbehindertenausweis oder Rehabilitation abgelehnt wird, können Sie Widerspruch einlegen oder Klage erheben. Ich unterstütze Sie dabei, Ihre Ansprüche rechtlich durchzusetzen.

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